Ein Verbraucher wandte sich an die Kรถlner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, weil die Kreissparkasse Kรถln (KSK) sich weigerte, sein bestehendes Zahlungskonto in ein Pfรคndungsschutzkonto โ kurz P-Konto โ umzuwandeln.
Die Begrรผndung der Bank war schlicht: Das Konto stehe im Minus. Genau an diesem Punkt kollidierte Praxis mit geltendem Recht. Nach Darstellung von Marcus Kรถster, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, kรถnnen Kundinnen und Kunden jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto in ein Pfรคndungsschutzkonto umgewandelt wird.
Dieses Recht besteht ausdrรผcklich auch dann, wenn das Konto รผberzogen ist. Der Konflikt mรผndete in ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Kรถln โ mit einer Signalwirkung, die รผber den Einzelfall hinausreicht.
Der konkrete Fall
Zum Fall: Ein Konto ist im Soll, eine Pfรคndung steht im Raum oder ist bereits erfolgt, und der Kontoinhaber beantragt die Umwandlung in ein P-Konto, um den gesetzlich vorgesehenen Basisschutz fรผr lebensnotwendige Ausgaben zu erhalten.
Die Kreissparkasse Kรถln lehnte ab und verwies auf den negativen Saldo. Die Verbraucherzentrale NRW reagierte mit einer Abmahnung, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklรคrung und damit das verbindliche Versprechen, derartige Ablehnungen kรผnftig zu unterlassen.
Sparkasse muss Unterlassungserklรคrung abgeben
Nachdem die Bank die Erklรคrung zunรคchst verweigerte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem OLG Kรถln. Zwar wurde das Konto des betroffenen Kunden im Laufe des Verfahrens umgestellt, doch blieb die grundsรคtzliche Frage, ob und wie Kreditinstitute in vergleichbaren Fรคllen verfahren dรผrfen.
Nach der mรผndlichen Verhandlung lenkte die Kreissparkasse ein und gab die Unterlassungserklรคrung ab.
Die nun abgegebene Unterlassungserklรคrung durch die Kreissparkasse Kรถln nach der mรผndlichen Verhandlung vor dem OLG Kรถln ist mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein Bekenntnis dazu, die gesetzliche Systematik kรผnftig zu respektieren.
Solche Erklรคrungen entfalten Wirkung รผber den konkreten Kundenfall hinaus, da sie die Praxis eines Instituts verbindlich beeinflussen. Fรผr Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das, dass die Chance steigt, dass Antrรคge auf Umwandlung zรผgig und ohne rechtswidrige Hรผrden bearbeitet werden.
Schuldner mรผssen oft Hรผrden in Kauf nehmen
Nach Einschรคtzung der Verbraucherzentrale NRW ist der Kรถlner Fall kein isoliertes Ereignis. Immer wieder kommt es zu Verzรถgerungen, fehlerhaften Ablehnungen oder zu Bedingungen, die sich in der Praxis wie Hรผrden auswirken.
Besonders hรคufig betroffen sind Situationen, in denen Konten รผberzogen sind oder vertragliche Nebenfragen โ etwa Dispositionskredite oder interne Sperrvermerke โ zur Begrรผndung fรผr eine Verzรถgerung herangezogen werden.
Solche Praktiken stehen jedoch quer zum gesetzgeberischen Ziel, den Basisschutz unbรผrokratisch und rasch zu gewรคhren.
Je lรคnger eine Umwandlung hinausgezรถgert wird, desto grรถรer ist das Risiko, dass Betroffene in existentielle Engpรคsse geraten und laufende Verpflichtungen nicht bedienen kรถnnen.
Bessere Praxis durch Klarstellungen
Der Kรถlner Fall zeigt, wie wichtig gerichtliche Klarstellungen und verbindliche Selbstverpflichtungen sind, um den gesetzlichen Pfรคndungsschutz in der Lebenswirklichkeit ankommen zu lassen. Je klarer die Leitplanken, desto geringer die Reibungsverluste in den Filialen und Servicecentern.
Mit der Unterlassungserklรคrung der Kreissparkasse Kรถln ist ein weiterer Baustein gesetzt. Entscheidend wird sein, ob sich daraus eine breitere Branchenpraxis entwickelt, die das P-Konto als das behandelt, was es ist: ein unbedingtes, jederzeit bestehendes Recht โ auch und gerade dann, wenn das Konto im Minus ist.
Erfolg mit Breitenwirkung
Die Weigerung einer Bank, ein รผberzogenes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, ist rechtlich nicht haltbar. Der nun erreichte Schritt vor dem OLG Kรถln schafft Rechtssicherheit und sendet ein klares Signal an andere Institute. Fรผr Betroffene bedeutet das, dass sie sich bei der Durchsetzung ihres Rechts gestรคrkt sehen kรถnnen.